Der Zuchtring Ziel des Zuchtringes für Ostfriesische Möwen ist es, die genetische Vielfalt dieser alten Landhuhnrasse sowie ihre Nutzeigenschaften (Eizahl, Eigröße) zu erhalten. Langfristig zielt diese Zuchtarbeit darauf ab, für die Ostfriesischen Möwen eine landwirtschaftliche Nischennutzung zu ermöglichen. Die Mitglieder des Zuchtringes halten jeweils ein Zuchtstamm Ostfriesische Möwen, der aus einem Hahn und mindestens vier Hennen besteht. Von diesen Tieren werden jedes Jahr Küken erbrütet und aufgezogen. die besten selbstgezogenen Junghennen bilden im folgenden Jahr den weiblichen Teil des Zuchtstammes. Von den Junghähnen werden die zwei besten an den nächsten Züchter weitergegeben. Dafür erhält der Züchter / die Züchterin aus einem anderen Zuchttamm von einem anderen Züchter / einer andern Züchterin zwei Hähne. Durch diese jährliche Weitergabe von Hähnen von Zuchtstamm zu Zuchtstamm wird die Zunahme von Inzucht zu minimiert. Die Reihenfolge der Zuchten im Zuchtring wird von Jahr zu Jahr unverändert beibehalten. Neu hinzukommende Zuchtstämme werden an sinnvoller Stelle in die bestehende Reihenfolge eingefügt. Die Auswahl der Zuchttiere erfolgt vor allem unter Berücksichtigung von Merkmalen, die auf die Nutzeigenschaften der Tiere schließen lassen und erst in zweiter Linie aufgrund von äußeren Merkmalen. Hier unterscheiden sich die Zuchtringe am ehesten von den Zuchten des Bundes deutscher Rassegeflügelzüchter (BDRG), in denen vor allem für Ausstellungszwecke selektiert werden. Das heißt für den Zuchtring nicht, dass dem Aussehen der Tiere keine Beachtung geschenkt wird. Die Tiere sollen als typische Ostfriesische Möwen zu erkennen sein, lediglich auf Feinheiten in der Gefiederzeichnung oder auf die perfekte Ausprägung des Kammes wird weniger Wert gelegt. Folgende Bedingungen sollten von den Mitgliedern des Zuchtringes nach Möglichkeit befolgt werden:
Folgende Daten sollen für jeden Zuchtstamm festgehalten werden:
Die für den Zuchtring erbrüteten Küken sollten alle bis zur 16. Woche großgezogen werden, damit ihr Gewicht in diesem Alter nocheinmal festgestellt werden kann. Tiere, die nicht für die Weiterzucht ausgesucht werden, dürfen ab der 16. Lebenswoche verkauft werden. Im Herbst findet ein jährliches Treffen mit Jungtieren statt, um diese zu begutachten und die Zuchthähne weiterzugeben., das für alle ZüchterInnen des Zuchtrings verpflichtend ist. Im Verhinderungsfall muss er / sie auf eigene Kosten dafür sorgen, dass die Hähne für den Hahnentausch zum Herbsttreffen gelangen. Pro Zuchtstamm werden zwei Junghähne weitergegeben (1 Zuchthahn und 1 Ersatzhahn). Innerhalb des Ringes werden die Hähne kostenlos weitergeben. Bei der Bewertung des äußereren Erscheinungsbildes orientiert sich der Zuchtring am Geflügelstandard (Musterbeschreibung des BDRG). Die Hühner sind gegen die atypische Geflügelpest (Newcastle Disease) zu impfen (es besteht Impfpflicht in der BRD). Die Kosten für Ringe oder Flügelmarken trägt jeder selbst. Für die Kosten, die durch die Organisation des Zuchtringes entstehen (Porto, Kopierkosten, etc.), zahlt jedes Mitglied 5 Euro pro Jahr. Für den Fall, daß jemand seine Zucht aufgibt, muss gewährleistet sein, dass die Zuchttiere dem Zuchtring nicht verloren gehen. Der Zuchtring muss mindestens Bruteier des betreffenden Zuchtstammes erhalten. Eine Einzeltierkontrolle auf Legeleistung wäre wünschenswert, kann von den Züchtern jedoch derzeit nicht geleistet werden. Wenn erprobte Systeme zur Einzeltierkontrolle vorliegen, die eine Kontrolle ohne großen Aufwand ermöglichen, sollten diese genutzt und mindestens während der Brutzeit eine Einzeltierkontrolle durchgeführt werden. |